Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung
Die Anwaltskanzlei RSN darf keine Geschenke von Beamten, Mitarbeitern von Mandanten oder Politikern annehmen oder diesen Geschenke überreichen, es sei denn, es handelt sich um eine Geste von geringem Wert, wie beispielsweise eine Tasse Kaffee, ein Glas Wein oder ein Bier. Die Anwaltskanzlei RSN darf im privaten Rahmen übliche Geschenke, z. B. anlässlich eines Geburtstags, an Beamte, Mitarbeiter von Mandanten oder Politiker überreichen.
Die Anwaltskanzlei RSN kann im beruflichen Zusammenhang Treffen mit Beamten, Mitarbeitern von Unternehmenskunden oder Politikern abhalten; dabei darf jedoch nur auf allgemeiner Ebene versucht werden, Einfluss auszuüben, niemals jedoch im Zusammenhang mit konkreten Fällen oder konkreten wirtschaftlichen Interessen.
Im Übrigen wird die Anwaltskanzlei RSN in jedem Fall die Richtlinien prüfen und einhalten, die beispielsweise der Ombudsmann für öffentliche Bedienstete und Politiker festgelegt hat, oder die Richtlinien beispielsweise für Geschenke bei privaten Geschäftskunden.
Die Anwaltskanzlei RSN wird niemals davon abweichen, den Fall eines Mandanten bestmöglich oder zu 100 Prozent – unter Berücksichtigung aller relevanten Rechtsgrundlagen und Fakten – zu vertreten, und zwar unabhängig von den Interessen anderer Mandanten oder der Möglichkeit, ein günstiges wirtschaftliches Ergebnis für die Kanzlei insgesamt zu erzielen. Die Anwaltskanzlei RSN wird niemals direkt oder indirekt geheime Vereinbarungen mit Beamten, anderen Anwaltskanzleien, einschließlich des Kammeranwalts, Mitarbeitern von Unternehmensmandanten oder Politikern über rechtliche Untätigkeit oder rechtliche Maßnahmen, die unter anderem gegen § 129 der Prozessordnung und/oder die Interessen des Mandanten verstoßen.
Die Anwaltskanzlei RSN bekennt sich zu Korruptionsfreiheit, rechtmäßigem Wettbewerb und westlichen Freiheitsrechten unter gebührender Achtung anderer Kulturen und Regierungsformen sowie der Freiheit im Rahmen des Gesetzes. Zudem ist es möglich, sich gegen eine übliche, bescheidene Gebühr an öffentlichen politischen Aktivitäten zu beteiligen, darunter auch an politischen Unternehmensvereinigungen.
