Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche
Die Anwaltskanzlei RSN unterliegt dem Geldwäschegesetz. Daher sind wir verpflichtet, die Identitätsdaten unserer Mandanten im Rahmen der Datenschutzbestimmungen zu erfassen und aufzubewahren.
Bei der Eröffnung eines Verfahrens muss der Mandant daher seine CPR-Nummer und/oder CVR-Nummer nachweisen und gegebenenfalls eine Reihe weiterer Identitätsangaben vorlegen.
Die Anwaltskanzlei RSN ist zudem verpflichtet, Transaktionen zu überprüfen, wenn der Verdacht besteht, dass diese im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen. Die Anwaltskanzlei RSN ist je nach den Umständen verpflichtet, den Staatsanwalt für besondere Wirtschaftskriminalität oder die Anwaltskammer zu benachrichtigen.
