Steuerverwaltungsrecht

Steuerverwaltungsrecht

  • Verfahrensfehler, Rechtsgrundmängel und das Zusammenspiel der Rechtsgrundlagen sowohl im Zusammenhang mit der Beratung als auch mit Beschwerde- und Gerichtsverfahren im Bereich des Steuer-, Umsatzsteuer- und Abgabenrechts.
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Kostenloses erstes Beratungsgespräch zu diesem Fall

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Spezialisierung in Steuerrecht, Umsatzsteuerrecht und Abgabenrecht

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Privat & Geschäftlich

Rechtsbeistand im Steuerverwaltungsrecht

Das erste Treffen ist kostenlos und unverbindlich. Preis- und Auftragsinformationen werden gegebenenfalls nach dem Treffen schriftlich übermittelt.

RRasmus Smith Nielsen ist seit vielen Jahren in den Bereichen Steuer-, Umsatz- und Abgabenrecht sowie öffentliches Recht tätig und hat sich zudem mit Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht befasst. Seine Berufserfahrung hat Rasmus Smith Nielsen unter anderem beim Landesfinanzgericht und im Finanzministerium sowie in Anwaltskanzleien und internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften gesammelt.

Er hat eine Reihe von Gerichtsverfahren sowie Beschwerdeverfahren vor dem Landesfinanzgericht im Bereich des Steuerrechts in Verbindung mit anderen Rechtsgrundlagen geführt und führt diese auch weiterhin.

Rasmus Smith Nielsen verfügt daher über umfassende Kenntnisse der Schnittstellen und Wechselwirkungen zwischen Steuer-, Umsatzsteuer- und Abgabenrecht sowie u. a. Gesellschaftsrecht, Verfassungsrecht, EU-Recht, Verwaltungsrecht – einschließlich Steuerverwaltungsrecht –, Familienrecht, Strafrecht und Schadensersatzrecht.

Er wird daher sowohl in Beschwerdeverfahren als auch in Gerichtsverfahren und bei der Beratung einen sogenannten 360-Grad-Ansatz verfolgen und dabei beispielsweise wirtschaftliche, persönliche und geschäftliche Aspekte berücksichtigen können. All dies mit dem Ziel, die richtige Lösung für den Mandanten zu finden.

“Alle einschlägigen Rechtsgrundlagen werden angewendet und eingehalten.”

VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG IN EINER STEUERSACHE VOR DEM GERICHT IN RANDERS

Ein privater Mandant der Anwaltskanzlei RSN hat in einem Steuerverfahren vor dem Gericht in Randers volles Recht bekommen, nachdem das Finanzministerium, vertreten durch den Kammeranwalt, eine faktisch bestätigende Stellungnahme abgegeben hatte.

GESCHÄFTSKUNDE ERHALTET BEIM STADTGERICHT KOPENHAGEN RECHTSGEGEBEN IN EINER MEHRWERTSTEUER-SACHE

Ein Geschäftskunde der Anwaltskanzlei RSN erzielte in einem Mehrwertsteuerverfahren einen Erfolg bezüglich der außerordentlichen Wiederaufnahme einer im Jahr 2009 nach Schätzung festgesetzten Mehrwertsteuerschuld.

VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG DURCH DAS LANDESSTEUERGERICHT

Die Anwaltskanzlei RSN hat vor dem Landesfinanzgericht im Namen von fünf Kommanditisten (Privatpersonen) das Recht auf Überprüfung des Antrags auf Wiederaufnahme des Mehrwertsteuerverfahrens bei der Steuerbehörde erwirkt.

VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG DURCH DEN STEUERBERUFUNGSRAT DER HAUPTSTADT SÜD

Die Anwaltskanzlei RSN hat im Auftrag eines privaten Mandanten vor dem Steuerbeschwerdeausschuss der Region Hauptstadt Süd vollständige Rechtfertigung erwirkt und damit das Recht auf eine außerordentliche Wiederaufnahme sowohl der relativ als auch der absolut erheblichen bereits geltend gemachten Zinsaufwendungen in vier Steuerjahren (Zinsabzug).

VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG DURCH DIE STEUERBEHÖRDE

Die Anwaltskanzlei RSN hat Im Auftrag eines privaten Mandanten wurde bei der Steuerbehörde in einer zurückverwiesenen Sache bezüglich des richtigen Einkommensempfängers vollständige Rechtfertigung erwirkt, wobei die Steuerbehörde gleichzeitig auf die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens verzichtete.

VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG DURCH DEN STEUERBERUFUNGSRAT

Die Anwaltskanzlei RSN hat vor dem Steuerbeschwerdeausschuss Roskilde in Bezug auf eine pauschale Einkommensanhebung volles Recht für ihren Mandanten erwirkt. Der Fall wurde zur erneuten Prüfung an die Steuerbehörde zurückverwiesen.

FREISPRUCH IN EINEM LAUFENDEN STRAFVERFAHREN IM BEREICH DES STEUERSTRAFRECHTS ZU NATIONALER UND INTERNATIONALER DOPPELBESTEUERUNG SOWIE WIRTSCHAFTLICHER DREIFACHBESTEUERUNG

Ein privater Mandant der Anwaltskanzlei RSN wurde nach einem rund elfjährigen Verfahren von der Steuerbehörde in einem anhängigen Rechtsstreit bezüglich nationaler und internationaler rechtlicher Doppelbesteuerung sowie wirtschaftlicher Dreifachbesteuerung steuerrechtlich freigesprochen.

Vom Ostlandgericht von der Insolvenzsperre freigesprochen

Die Anwaltskanzlei RSN hat vor dem Ostlandgericht für ihren Mandanten eine Aufhebung der Insolvenzsperre erwirkt, unter anderem in Bezug auf Steuer- und Mehrwertsteuerfragen.

WIEDERAUFFNAHME EINES VERFAHRENS BEZÜGLICH EINES GEKÜNDIGTEN CORONA-DARLEHENS BEI DER STEUERBESCHWERDESTELLE AUF VERMITTLUNG DES OMBUDSMANNS

Die Anwaltskanzlei RSN hat im Auftrag eines gewerblichen Mandanten durch Vermittlung des Ombudsmanns erreicht, dass die Steuerbeschwerdekammer ihre Entscheidung bezüglich der Fälligkeitserklärung eines Corona-Darlehens durch die Steuerbehörde erneut prüft. Das Corona-Darlehen wurde zu keinem Zeitpunkt nicht bedient, und das Darlehen ist für den Unternehmer von entscheidender Bedeutung.

IM ÜBERWEGENDEN FALL VON DER STEUERBERUFUNGSBEHÖRDE BESTÄTIGT

Die Anwaltskanzlei RSN hat im Auftrag privater Mandanten in Fällen der sogenannten Rückabwicklung von A-Steuer und AM-Beiträgen vor der Steuerbeschwerdekammer überwiegend Recht bekommen und damit eine erhebliche Senkung der Steuererhöhungen erreicht.

ERFOLGREICHE STEUERBERATUNG

Die Anwaltskanzlei RSN hat unter anderem durch verbindliche Auskünfte eine erfolgreiche Steuerberatung für einen Mandanten abgeschlossen.

Die Anwaltskanzlei RSN unterstützt sowohl Geschäftskunden als auch Privatkunden gerne bei der Steuerberatung, unter anderem durch verbindliche Auskünfte der Steuerbehörde. In vielen Fällen gibt es eine rechtlich zulässige, steuerlich vorteilhafte oder erfolgreiche Lösung für den Mandanten, doch es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Steuerberatung negative wirtschaftliche Folgen für den Mandanten nach sich ziehen kann.

Für die Steuerberatung können rechtmäßig verschiedene Abrechnungsformen vereinbart werden.

TEILWEISE STATTGEBEN VOM LANDESSTEUERGERICHT

Die Anwaltskanzlei RSN hat im Namen eines privaten Mandanten vor dem Landesfinanzgericht teilweise Recht bekommen, einschließlich einer möglichen Erhöhung des Steuerabzugs.

VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG DURCH EINE VERBINDLICHE STELLNAHME DER STEUERBEHÖRDE IN EINEM FALL BETREFFEND EINEN HÖHEREN STEUERFREIEN IMMOBILIENGEWINN

RSN Rechtsanwaltskanzlei hat im Auftrag eines privaten Mandanten durch eine verbindliche Stellungnahme der Steuerbehörde in einem Fall bezüglich eines erheblichen steuerfreien Immobiliengewinns vollständige Rechtfertigung erwirkt.

Die Anwaltskanzlei RSN hat im Auftrag eines Unternehmensmandanten in einem Verfahren bezüglich der nationalen gemeinsamen Besteuerung vor dem Schiedsgericht (VOLDGIFT) teilweise Recht bekommen.

RSN Rechtsanwaltskanzlei hat im Auftrag eines Unternehmenskunden in einem Verfahren vor dem Schiedsgericht (Schiedsverfahren) bezüglich der nationalen gemeinsamen Besteuerung im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung in einem von zwei Punkten teilweise oder vollständig Recht bekommen.

Die Anwaltskanzlei RSN hat im Namen eines Unternehmensmandanten vor dem Gericht in Glostrup in zwei Verfahren bezüglich des Gesetzes über die Unternehmensübertragung voll und ganz Recht bekommen.

Die Anwaltskanzlei RSN hat im Namen eines Unternehmensmandanten vor dem Gericht in Glostrup in zwei Verfahren im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Unternehmensübergang voll und ganz Recht bekommen. 

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Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Informationen zu Preisen und Aufträgen erhalten Sie gegebenenfalls nach dem Gespräch schriftlich.

Tel.: +45 30 11 77 66

E-Mail: rsn@rsnadvokatfirma.dk