Anwalt für Baurecht

Die Anwaltskanzlei RSN bietet im Bereich des Bauvertragsrechts/Baurechts folgende Dienstleistungen an:

  • Rechtsberatung
  • Angebot und Ausschreibung
  • Führung von Schieds- und Gerichtsverfahren

Die auf Baurecht spezialisierte Anwaltskanzlei RSN bietet im Bereich Baurecht Rechtsberatung, Unterstützung bei Ausschreibungen und Angebotserstellung sowie die Vertretung in Schieds- und Gerichtsverfahren für folgende natürliche und juristische Personen:

  • Bauherr, darunter Privatpersonen in Bau- und/oder Beratungsangelegenheiten jeglicher Größenordnung gegen Bauunternehmer, Subunternehmer und/oder bautechnische Berater (u. a. Architekten und Ingenieure) sowie öffentliche Behörden
  • Bauunternehmer, einschließlich kleiner Handwerksbetriebe und Einzelunternehmen, mit Rechtsstreitigkeiten gegen Bauherren, Subunternehmer und/oder bautechnische Berater (u. a. Architekten und Ingenieure) sowie öffentliche Behörden
  • Subunternehmer, darunter kleinere Handwerksbetriebe und Einzelunternehmen, mit Rechtsstreitigkeiten gegen Bauherren, Subunternehmer und/oder bautechnische Berater (u. a. Architekten und Ingenieure) sowie öffentliche Behörden
  • Subunternehmer, darunter kleinere Handwerksbetriebe und Einzelunternehmen, mit Rechtsstreitigkeiten gegen Bauherren, Subunternehmer und/oder bautechnische Berater (u. a. Architekten und Ingenieure) sowie öffentliche Behörden
  • Bautechnische Berater, u. a. Architekten und Ingenieure, einschließlich kleinerer Beratungsunternehmen und Einzelunternehmen, in Rechtsstreitigkeiten gegen Bauherren, Subunternehmer und/oder bautechnische Berater (u. a. Architekten und Ingenieure) sowie öffentliche Behörden
  • Öffentliche Behörden als Bauherren oder Beteiligte an Bauprojekten, z. B. auf kommunaler oder regionaler Ebene

Die anwaltliche Beratung richtet sich somit sowohl an Privatpersonen, unter anderem im Zusammenhang mit der Prüfung von beispielsweise Rechtsschutzversicherung für Rechtsstreitigkeiten, Unternehmen und Behörden und damit für alle am Bau Beteiligten. Sowohl dänischen als auch ausländischen Mandanten wird anwaltliche Unterstützung im Bau- und Werkvertragsrecht gewährt. So wird in allen Arten von Bauangelegenheiten rechtlich beraten.

360-GRAD-BERATUNG IM BEREICH BAURECHT UND BAUVERTRÄGE, EINSCHLIESSLICH KONFLIKTVORBEUGENDER RECHTLICHER BERATUNG, FÜR ALLE AM BAUPROZESS BETEILIGTEN PARTEIEN

Die Anwaltskanzlei RSN berät alle am Bau beteiligten Parteien vor, während oder nach dem Bauprozess hinsichtlich der vertraglichen Grundlagen, einschließlich AB 18 und ABR 18. So sollen eventuelle Rechtsstreitigkeiten so früh wie möglich verhindert, vermieden und/oder gemildert werden. Zudem erfolgt eine Beratung zu Rechtswahl und Schiedsklauseln.

Die Anwaltskanzlei RSN kann zudem anhand öffentlich zugänglicher Quellen die wirtschaftliche Lage der Vertragsparteien und damit die damit verbundenen Vertragsrisiken, beispielsweise im Zusammenhang mit Gesellschaften mit beschränkter Haftung, prüfen; ebenso können Versicherungsangelegenheiten usw. untersucht und bewertet werden.

Darüber hinaus können für den Mandanten Bebauungspläne, Denkmalschutzbestimmungen usw. sowie anstehende politische Vorlagen geprüft werden.

Die ordnungsgemäß vereinbarte oder bestmögliche Vertragsgrundlage auf der Grundlage bestmöglicher Informationen ist entscheidend für die Rechtslage des Mandanten und damit für dessen wirtschaftliche Lage.

BERATUNG ZU AUSSCHREIBUNGEN UND ANGEBOTEN FÜR BAUUNTERNEHMER UND SUBUNTERNEHMER SOWIE BERATUNG ZU ANGEBOTEN FÜR PRIVATE BAUHERREN BEI KLEINEREN BAUPROJEKTEN

Die Anwaltskanzlei RSN berät Bauunternehmer oder Subunternehmer in Bezug auf Ausschreibungs- und Angebotsvorschriften sowie die Abgabe von Angeboten, damit der Ausschreibungs- und/oder Angebotsprozess für das Handwerksunternehmen rechtlich und wirtschaftlich so sicher wie möglich abläuft.

Darüber hinaus werden private Bauherren, die nicht unter das Vergabegesetz fallen (kleinere Bauvorhaben), hinsichtlich der Vorschriften für die Einholung von Angeboten usw. beraten.

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    Kostenloses erstes Beratungsgespräch zu diesem Fall

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    Ein 360-Grad-Ansatz im Rechtsbereich

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    Privat & Geschäftlich

    Rechtsbeistand im Baurecht

    Das erste Treffen ist kostenlos und unverbindlich. Preis- und Auftragsinformationen werden gegebenenfalls nach dem Treffen schriftlich übermittelt.

    RRasmus Smith Nielsen ist seit vielen Jahren in den Bereichen Steuer-, Umsatz- und Abgabenrecht sowie öffentliches Recht tätig und hat sich zudem mit Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht befasst. Seine Berufserfahrung hat Rasmus Smith Nielsen unter anderem beim Landesfinanzgericht und im Finanzministerium sowie in Anwaltskanzleien und internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften gesammelt.

    Er war zudem als stellvertretender Amtsrichter tätig und als externer Mitarbeiter beim Rechnungsprüfungsausschuss beschäftigt.

    Neben seiner beruflichen Tätigkeit hat Rasmus Smith Nielsen Vorlesungen zu den Themen Verfassungsrecht, Menschenrechte und Verwaltungsrecht gehalten, Steuerrecht sowie EU-Recht an der Universität Kopenhagen. Er hat eine Reihe wissenschaftlicher Artikel zu diesen Themen verfasst.

    Er hat eine Reihe von Gerichtsverfahren sowie Beschwerdeverfahren vor dem Landesfinanzgericht im Bereich des Steuerrechts in Verbindung mit anderen Rechtsgrundlagen geführt und führt diese auch weiterhin.

    Rasmus Smith Nielsen verfügt daher über umfassende Kenntnisse der Schnittstellen und Wechselwirkungen zwischen Steuer-, Umsatzsteuer- und Abgabenrecht sowie u. a. Gesellschaftsrecht, Verfassungsrecht, EU-Recht, Verwaltungsrecht – einschließlich Steuerverwaltungsrecht –, Familienrecht, Strafrecht und Schadensersatzrecht.

    Er wird daher sowohl in Beschwerdeverfahren als auch in Gerichtsverfahren und bei der Beratung einen sogenannten 360-Grad-Ansatz verfolgen und dabei beispielsweise wirtschaftliche, persönliche und geschäftliche Aspekte berücksichtigen können. All dies mit dem Ziel, die richtige Lösung für den Mandanten zu finden.

    “Alle einschlägigen Rechtsgrundlagen werden angewendet und eingehalten.”

    VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG IN EINER STEUERSACHE VOR DEM GERICHT IN RANDERS

    Ein privater Mandant der Anwaltskanzlei RSN hat in einem Steuerverfahren vor dem Gericht in Randers volles Recht bekommen, nachdem das Finanzministerium, vertreten durch den Kammeranwalt, eine faktisch bestätigende Stellungnahme abgegeben hatte.

    GESCHÄFTSKUNDE ERHALTET BEIM STADTGERICHT KOPENHAGEN RECHTSGEGEBEN IN EINER MEHRWERTSTEUER-SACHE

    Ein Geschäftskunde der Anwaltskanzlei RSN erzielte in einem Mehrwertsteuerverfahren einen Erfolg bezüglich der außerordentlichen Wiederaufnahme einer im Jahr 2009 nach Schätzung festgesetzten Mehrwertsteuerschuld.

    VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG DURCH DAS LANDESSTEUERGERICHT

    Die Anwaltskanzlei RSN hat vor dem Landesfinanzgericht im Namen von fünf Kommanditisten (Privatpersonen) das Recht auf Überprüfung des Antrags auf Wiederaufnahme des Mehrwertsteuerverfahrens bei der Steuerbehörde erwirkt.

    VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG DURCH DEN STEUERBERUFUNGSRAT DER HAUPTSTADT SÜD

    Die Anwaltskanzlei RSN hat im Auftrag eines privaten Mandanten vor dem Steuerbeschwerdeausschuss der Region Hauptstadt Süd vollständige Rechtfertigung erwirkt und damit das Recht auf eine außerordentliche Wiederaufnahme sowohl der relativ als auch der absolut erheblichen bereits geltend gemachten Zinsaufwendungen in vier Steuerjahren (Zinsabzug).

    VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG DURCH DIE STEUERBEHÖRDE

    Die Anwaltskanzlei RSN hat Im Auftrag eines privaten Mandanten wurde bei der Steuerbehörde in einer zurückverwiesenen Sache bezüglich des richtigen Einkommensempfängers vollständige Rechtfertigung erwirkt, wobei die Steuerbehörde gleichzeitig auf die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens verzichtete.

    VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG DURCH DEN STEUERBERUFUNGSRAT

    Die Anwaltskanzlei RSN hat vor dem Steuerbeschwerdeausschuss Roskilde in Bezug auf eine pauschale Einkommensanhebung volles Recht für ihren Mandanten erwirkt. Der Fall wurde zur erneuten Prüfung an die Steuerbehörde zurückverwiesen.

    FREISPRUCH IN EINEM LAUFENDEN STRAFVERFAHREN IM BEREICH DES STEUERSTRAFRECHTS ZU NATIONALER UND INTERNATIONALER DOPPELBESTEUERUNG SOWIE WIRTSCHAFTLICHER DREIFACHBESTEUERUNG

    Ein privater Mandant der Anwaltskanzlei RSN wurde nach einem rund elfjährigen Verfahren von der Steuerbehörde in einem anhängigen Rechtsstreit bezüglich nationaler und internationaler rechtlicher Doppelbesteuerung sowie wirtschaftlicher Dreifachbesteuerung steuerrechtlich freigesprochen.

    Vom Ostlandgericht von der Insolvenzsperre freigesprochen

    Die Anwaltskanzlei RSN hat vor dem Ostlandgericht für ihren Mandanten eine Aufhebung der Insolvenzsperre erwirkt, unter anderem in Bezug auf Steuer- und Mehrwertsteuerfragen.

    WIEDERAUFFNAHME EINES VERFAHRENS BEZÜGLICH EINES GEKÜNDIGTEN CORONA-DARLEHENS BEI DER STEUERBESCHWERDESTELLE AUF VERMITTLUNG DES OMBUDSMANNS

    Die Anwaltskanzlei RSN hat im Auftrag eines gewerblichen Mandanten durch Vermittlung des Ombudsmanns erreicht, dass die Steuerbeschwerdekammer ihre Entscheidung bezüglich der Fälligkeitserklärung eines Corona-Darlehens durch die Steuerbehörde erneut prüft. Das Corona-Darlehen wurde zu keinem Zeitpunkt nicht bedient, und das Darlehen ist für den Unternehmer von entscheidender Bedeutung.

    IM ÜBERWEGENDEN FALL VON DER STEUERBERUFUNGSBEHÖRDE BESTÄTIGT

    Die Anwaltskanzlei RSN hat im Auftrag privater Mandanten in Fällen der sogenannten Rückabwicklung von A-Steuer und AM-Beiträgen vor der Steuerbeschwerdekammer überwiegend Recht bekommen und damit eine erhebliche Senkung der Steuererhöhungen erreicht.

    ERFOLGREICHE STEUERBERATUNG

    Die Anwaltskanzlei RSN hat unter anderem durch verbindliche Auskünfte eine erfolgreiche Steuerberatung für einen Mandanten abgeschlossen.

    Die Anwaltskanzlei RSN unterstützt sowohl Geschäftskunden als auch Privatkunden gerne bei der Steuerberatung, unter anderem durch verbindliche Auskünfte der Steuerbehörde. In vielen Fällen gibt es eine rechtlich zulässige, steuerlich vorteilhafte oder erfolgreiche Lösung für den Mandanten, doch es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Steuerberatung negative wirtschaftliche Folgen für den Mandanten nach sich ziehen kann.

    Für die Steuerberatung können rechtmäßig verschiedene Abrechnungsformen vereinbart werden.

    TEILWEISE STATTGEBEN VOM LANDESSTEUERGERICHT

    Die Anwaltskanzlei RSN hat im Namen eines privaten Mandanten vor dem Landesfinanzgericht teilweise Recht bekommen, einschließlich einer möglichen Erhöhung des Steuerabzugs.

    VOLLSTÄNDIGE BESTÄTIGUNG DURCH EINE VERBINDLICHE STELLNAHME DER STEUERBEHÖRDE IN EINEM FALL BETREFFEND EINEN HÖHEREN STEUERFREIEN IMMOBILIENGEWINN

    RSN Rechtsanwaltskanzlei hat im Auftrag eines privaten Mandanten durch eine verbindliche Stellungnahme der Steuerbehörde in einem Fall bezüglich eines erheblichen steuerfreien Immobiliengewinns vollständige Rechtfertigung erwirkt.

    Die Anwaltskanzlei RSN hat im Auftrag eines Unternehmensmandanten in einem Verfahren bezüglich der nationalen gemeinsamen Besteuerung vor dem Schiedsgericht (VOLDGIFT) teilweise Recht bekommen.

    RSN Rechtsanwaltskanzlei hat im Auftrag eines Unternehmenskunden in einem Verfahren vor dem Schiedsgericht (Schiedsverfahren) bezüglich der nationalen gemeinsamen Besteuerung im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung in einem von zwei Punkten teilweise oder vollständig Recht bekommen.

    Die Anwaltskanzlei RSN hat im Namen eines Unternehmensmandanten vor dem Gericht in Glostrup in zwei Verfahren bezüglich des Gesetzes über die Unternehmensübertragung voll und ganz Recht bekommen.

    Die Anwaltskanzlei RSN hat im Namen eines Unternehmensmandanten vor dem Gericht in Glostrup in zwei Verfahren im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Unternehmensübergang voll und ganz Recht bekommen. 

    Kontaktieren Sie mich

    Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Informationen zu Preisen und Aufträgen erhalten Sie gegebenenfalls nach dem Gespräch schriftlich.

    Tel.: +45 30 11 77 66

    E-Mail: rsn@rsnadvokatfirma.dk